Der Bevollmächtigtenausschuss
Ab Januar 2024 bis zur Einführung des neuen Presbyteriums im Juni 2024 leitet der Bevollmächtigtenausschuss die Evangelische KIrchengemeinde Bochum-Südwest, in den vom Kreissynodalvorstand die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Presbyterinnen und Presbyter und die Bevollmächtigten der drei ehemaligen Gemeinden Dahlhausen, Eppendorf-Goldhamme und Weitmar berufen worden sind.
Insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder bilden den Bevollmächtigtenausschuss. Dies sind:
aus dem ehemaligen Presbyterium Dahlhausen:
Matthias Ackermann, Michael Bork, Marion Büttner-Homey, Marita Eidmüller, Matthias Hoyer, Susanne Lauterbach, Anja Lubbe-Berchem, Pfarrer Andreas Menzel, Pfarrerin Ulrike Menzel, Sonja Pajevic, Christiane Sittig, Theo Ubbens
aus dem ehemaligen Presbyterium Eppendorf-Goldhamme:
Kristina Braun, Udo Damm, Annette Kaemper-Baudzus, Claudia Krein, Klaus Neuhaus, Gertraud Nordhoff, Gabriele Raasch, Bernd Roy, Pfarrer Michael Schulze, Rainer von zur Gathen, Sandra Weik
aus dem ehemaligen Bevollmächtigtenausschuss Weitmar:
Olaf Blome, Grit Hemken to Krax, Sylvia Hilbig, Pfarrerin Janne Holzmann, Pfarrerin Ulrike Menzel, Ute Rudnick, Günter Strieso, Pfarrer Karsten Limpert, Sup. i.R. Reiner Rimkus
beratend bzw. als Gast:
Pfarrerin Stefani Haferung, Pfarrer Oliver Pütz, Vikarin Madlene Maciejczyk
Beauftragungen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Um effektiv und zielführend die ersten Monate der neuen Gemeinde zu gestalten, führen wir bestehende Arbeitsgruppen übergangsweise weiter. In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen sind neben Mitgliedern des Bevollmächtigtenausschusses auch sachkundige Gemeindeglieder vertreten.
Bau- und Finanzausschuss
Mitglieder im Bau- und Finanzausschuss sind
Matthias Ackermann, Olaf Blome, Udo Damm, Marita Eidmüller, Anja Lubbe-Berchem, Andreas Menzel, Klaus Neuhaus, Gertraut Nordhoff, Sonja Pajevic, Günter Strieso, Theo Ubbens, Michael Vogel
Finanzkirchmeister*innen sind
Olaf Blome (Weitmar), Anja Lubbe-Berchem (Dahlhausen), Gertraud Nordhoff (Eppendorf-Goldhamme)
Baukirchmeister*innen sind
Matthias Ackermann (Dahlhausen), Klaus Neuhaus (Eppendorf-Goldhamme), Günter Strieso (Weitmar),
Diakonieausschuss
Mitglieder im Diakonieausschuss sind
Frank Abel, Christine Albrecht, Brunhild Biela, Marion Büttner-Homey, Stefani Haferung, Nicola Kauer, Sabine Lingner, Christa Nowak, Gabriele Raasch; Hans-Jürgen Raue; Monika Rieckert, Martin Wegrzynek
Gottesdienstausschuss
Mitglieder im Gottesdienstausschuss sind
Michael Bork, Janne Holzmann, Matthias Hoyer, Anna Hüllen, Madlene Maciejczyk, Andreas Menzel, Ulrike Menzel, Matthias Mündelein, Sonja Pajevic, Gabriele Rasch, Christiane Sittig, Michaela Vollgrebe
Friedhofsausschuss
Mitglieder im Friedhofsausschuss sind
Udo Damm, Stefani Haferung; Christiane Janßen, Bernd Roy, Michaela Stamm, Günter Strieso, Michael Vogel
Friedhofskirchmeister sind
Udo Damm, Günter Strieso
Beauftragte für Kindertageseinrichtungen
Delegierte in die Kindergartenräte sind
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Kita-Kirchmeister
für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde (Cheruskerstraße, Himmelswunder und Rosendelle) ist Udo Damm
Klimaschutz
Beauftragte für Klimaschutz sind
Rainer von zur Gathen und Theo Ubbens
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Beauftragte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt sind
Ulrike Menzel, Ute Rudnick, Christiane Sittig, Rainer von zur Gathen
Stand der Beauftragungen: 11. Januar 2024
Weitere Arbeitsgruppen werden sukzessive ergänzt
AUFGABEN
Die Evangelische Kirchengemeinde Bochum-Südwest ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Dahlhausen, Eppendorf-Goldhamme und Weitmar. Insofern führt der Bevollmächtigtenausschuss die Leitungsaufgaben der ehemaligen Presbyterien "einfach" fort. Es kommt allerdings noch eine Reihe von Aufgaben hinzu. Eine der vordringlichen Aufgaben des Bevollmächtigtenausschusses ist die Vorbereitung der Wahl des ersten Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Bochum-Südwest.
PRESBYTERIUM - WAS IST DAS EIGENTLICH?
Wörtlich übersetzt sind die Presbyter*innen die "Ältesten". Der Begriff hat seinen Ursprung in den urchristlichen Gemeinden und bezeichnet Gemeindeglieder, die Leitungsaufgaben übernehmen. In unserer Evangelischen Kirche von Westfalen können Frauen und Männer im Alter von 18 bis 75 Jahren in das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters berufen werden.
Zusammen mit den Pfarrer*innen einer Gemeinde bilden die Presbyter*innen das Presbyterium. In anderen Landeskirchen heißt dieses Leitungsgremium "Kirchenvorstand". Informationen über die Aufgaben eines Presbyteriums gibt es auf der Internetseite unserer Westfälischen Landeskirche. Dort können Sie sich auch über die presbyterial-synodale Ordnung informieren, welche besagt, dass sich unsere evangelische Kirche "von der Basis", also von den Gemeinden her aufbaut.