Schutz vor sexualisierter Gewalt

Ein sicherer Ort für alle

Wenn man über das Thema sexuelle Gewalt in der Kirche spricht, dann kann sich niemand vorstellen, dass es in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Kirchenkreis Menschen gibt, die andere sexuell belästigen oder sexuelle Gewalt ausüben. Aber: Die aktuelle "ForuM"-Studie belegt, dass es auch Fälle sexueller Gewalt in der evangelischen Kirche gibt.

Als Kirche haben wir die Pflicht alles dafür zu tun, dass diejenigen, die zu uns kommen, so sicher wie möglich sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Kirche ein sicherer Ort für alle ist.

Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene

Seit dem Herbst 2021 geht der Evangelische Kirchenkreis Bochum Schritte für ein umfassendes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Grundlage bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (KGSsG). Es definiert klare Standards, die für alle Gemeinden und Einrichtungen gelten. 

Das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ruht auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Hilfe.

Prävention – Wir sensibilisieren

Alle Menschen, die in unserer Kirchengemeinde arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sensibilisieren alle ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden unserer Gemeinde, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln. 

Ein wichtiger Baustein der Prävention sind die Schulungen  aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Gemeinde im Rahmen des Schulungskonzepts unseres Kirchenkreises. Sie werden nach dem Schulungsstandard "hinschauen-helfen-handeln"   geschult und somit für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert. Neben dem hier vermittelten Grundlagenwissen geht es u.a. auch darum, die kirchlichen Strukturen und Besonderheiten zu verstehen, um im Verdachtsfall handlungsfähig zu bleiben und sofort zu wissen, was zu tun ist. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt.

Alle Mitarbeitenden legen ihrem Arbeitgeber zudem ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Neben den Schulungen stellt die Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten ebenfalls einen wichtigen Baustein der Prävention dar. Die Präventionsfachkraft im Gestaltungsraum Bochum - Gelsenkirchen/Wattenscheid - Herne unterstützt die Gemeinden und Kirchenkreise bei der Erstellung von Schutzkonzepten. Sie stellt den leitungsverantwortlichen Personen in Presbyterien und der Kirchenkreisleitung das nötige Wissen bereit, um sie in diesem Prozess zu begleiten.

Hierzu bietet Teresa Thater als Präventionsfachkraft im Kirchenkreis Bochum für die Gemeinden Veranstaltungen zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes an. Diese Termine finden Sie hier.

Intervention – Wir handeln

Wird in unserem Kirchenkreis der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort. Dabei werden wir von externen Stellen unterstützt.

Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle  zu wenden. Bei der Bearbeitung einer Meldung wird der Notfallplan berücksichtigt. Dieser ist Teil des Schutzkonzeptes und legt fest, welche Schritte gegangen und welche Personen informiert bzw. beteiligt werden müssen.

Hilfe – Wir unterstützen

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.

Als Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen steht Kirchenrätin Daniela Fricke (0521 594-308, daniela.fricke@ekvw.de) zur Verfügung. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein.

Darüber hinaus können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an die zentrale Anlaufstelle.help wenden. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote. help übernimmt somit eine Lotsenfunktion.

 Grundlage der Informationen auf dieser Seite:
https://www.kirchenkreis-bochum.de/ueber-uns/kgssg

Beauftragte für die Schutzkonzeptentwicklung  in unserer Gemeinde

aus dem Bevollmächtigtenausschuss:

Pfarrerin Stefani Haferung
Pfarrerin Ulrike Menzel
Ute Rudnick
Christiane Sittig

Ansprechstelle für Betroffene in der EKvW

Kirchenrätin Daniela Fricke
Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Tel.: 0521 594-308

Mail: daniela.fricke@ekvw.de

Meldestelle 

Jelena Kracht
Referentin Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"
­Tel.: 0521 594-381
­Mail: jelena.kracht@ekvw.de

Verantwortlich für die Umsetzung des KGSsG im Kirchenkreis Bochum

Synodalassessorin Diana Klöpper

Tel. 0151 43180625

diana.kloepper@ekvw.de

Grundlagenschulung für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche in Bochum nehmen an den Schulungen "hinschauen - helfen - handeln" teil. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt und sind verpflichtend.

Anmeldelink zu den Schulungen Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Infoflyer zum Download

Was ist sexualisierte Gewalt? Was können Betroffene tun? Wie melde ich sexualisierte Gewalt?